1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Geschäftskunden, die Beratung, Engineering-Studien, Audits, Produktionsunterstützung, technische Schulungen oder verwandte Leistungen beziehen. Zwingendes Konsumentenrecht bleibt bei ausnahmsweise angenommenen Verbrauchergeschäften vorbehalten.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote gelten während der darin genannten Frist. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Unterzeichnung oder Auftrag zum Arbeitsbeginn zustande. Änderungen von Umfang, Annahmen, Terminplan oder Ergebnissen können einen schriftlichen Änderungsauftrag und eine Preisanpassung erfordern.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig richtige Informationen, sicheren Zugang, kompetente Ansprechpartner, notwendige Daten, Maschinenverfügbarkeit, Muster, Zeichnungen und Freigaben bereit. Er bleibt für Anlagensicherheit, Betriebsentscheidungen, regulatorische Konformität und Endvalidierung verantwortlich.
4. Leistungserbringung
CLC Solution erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht auf Grundlage des Umfangs und der verfügbaren Informationen. Empfehlungen beruhen auf technischem Ermessen und garantieren kein bestimmtes Produktionsergebnis, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
5. Schulungen
Inhalt, Niveau, Sprache, Ort und Teilnehmerprofil werden vorab vereinbart. Der Kunde ist für Teilnehmerauswahl, Anwesenheitsbedingungen und sicheren Anlagenzugang verantwortlich. Teilnahmebestätigungen sind keine staatliche Qualifikation und keine Kompetenzgarantie.
6. Termine, Verschiebung und Stornierung
Termine sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Sofern das Angebot nichts anderes vorsieht: mehr als 20 Kalendertage vor Beginn—keine Leistungsgebühr, nicht erstattbare Kosten bleiben geschuldet; 10–20 Tage—50 %; weniger als 10 Tage oder Nichterscheinen—100 %. Eine einmalige Umbuchung kann nach Verfügbarkeit angeboten werden.
7. Honorare, Spesen und Steuern
Honorar, Währung, Zahlungsplan und enthaltene Auslagen werden im Angebot festgelegt. Reisezeit, Transport, Unterkunft, Verpflegung, Visa, externe Software, Versuche und weitere vereinbarte Kosten können separat berechnet werden. Gesetzlich anwendbare Steuern werden im endgültigen Angebot oder in der Rechnung ausgewiesen.
8. Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung innerhalb von [30] Tagen ohne Abzug zahlbar. Unbestrittene Beträge dürfen nicht zurückbehalten werden. Zahlungsverzug kann Verzugszins, Inkassokosten und nach Mahnung eine Leistungssistierung auslösen.
9. Geistiges Eigentum und Nutzung
CLC Solution behält vorbestehendes Know-how, Methoden, Vorlagen, Berechnungswerkzeuge, Schulungsunterlagen und allgemeine Verbesserungen. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares internes Nutzungsrecht an vereinbarten Projektergebnissen. Schulungsunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht aufgezeichnet, kopiert, übersetzt, veröffentlicht, weiterverkauft oder zur Schulung Dritter genutzt werden.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien schützen nicht öffentliche technische, kommerzielle und organisatorische Informationen und verwenden sie nur zum vereinbarten Zweck. Ausgenommen sind rechtmäßig bekannte, öffentlich gewordene, unabhängig entwickelte oder gesetzlich offenzulegende Informationen. Eine separate Geheimhaltungsvereinbarung geht vor.
11. Datenschutz
Jede Partei erfüllt das anwendbare Datenschutzrecht. Der Kunde vermeidet unnötige Personendaten und gewährleistet die Berechtigung zur Weitergabe von Personen- und Projektdaten. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.
12. Drittwerkzeuge und Kundensoftware
Bei kundenseitig gewählten CAD-, Simulations-, Video-, Speicher- oder sonstigen Werkzeugen können Verfügbarkeit, Lizenzen und Drittbedingungen die Leistung beeinflussen. Für Ausfälle außerhalb ihres angemessenen Einflusses haftet CLC Solution nicht.
13. Prüfung und Nachbesserung
Der Kunde prüft Ergebnisse unverzüglich und meldet wesentliche Abweichungen innerhalb von [10] Arbeitstagen schriftlich. Bei berechtigter Beanstandung kann CLC Solution die betroffene Leistung innert angemessener Frist nachbessern oder erneut erbringen.
14. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet CLC Solution nur für direkte Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Indirekte Schäden, Produktions-, Gewinn- oder Datenverluste, Rückrufkosten und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Eine weitergehende Gesamthaftung ist auf das für die betroffene Leistung bezahlte Honorar begrenzt. Zwingende Haftung bleibt vorbehalten.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund unkontrollierbarer Ereignisse wie Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streik, Transportstörungen, Behördenmaßnahmen, Cybervorfälle oder Versorgungsausfälle. Die betroffene Partei informiert und mindert die Folgen angemessen.
16. Sistierung und Beendigung
Bei wesentlicher, trotz schriftlicher Nachfrist nicht behobener Vertragsverletzung kann jede Partei kündigen. CLC Solution kann bei überfälligen Rechnungen, unsicheren Bedingungen oder fehlender Mitwirkung sistieren. Der Kunde bezahlt erbrachte Leistungen, gebundene Kosten und anwendbare Stornogebühren.
17. Öffentliche Referenzen
CLC Solution veröffentlicht Namen, Logo, Zeichnungen, Produktionsdaten oder vertrauliche Projektdetails des Kunden nicht ohne vorherige Genehmigung.
18. Recht und Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Die zuständigen Gerichte bestimmen sich nach dem zukünftigen Rechtssitz und zwingendem Recht.
19. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die übrigen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Für internationale Verträge kann die englische Version ausdrücklich als maßgebend bezeichnet werden.

